Angesichts eines Jahresbeitrags von regelmäßig 100 bis 400 € stellt sich die Frage, warum hier eine Beratung sinnvoll sein soll.
Es geht hierbei nicht um das Einsparen von 50 Euro im Jahr oder ähnliches. Es geht darum, bestmöglich, aber auch sinnvoll versichert zu sein.
Ein Beispiel
Sie verlassen wegen eines fiesen Kinderschreis das Haus und vergessen dabei, die Kerze zu löschen. Aufgrund des durch die Kerze entstandenen Feuers entsteht ein Schaden in Höhe von 50.000 €
Für den Fall, dass der Versicherungsfall grob fahrlässig durch den Versicherungsnehmer mitverursacht ist, sieht das Versicherungsvertragsgesetz vor, dass der Versicherer seine Leistung kürzen darf.
Das oben skizzierte Verhalten wird von der Rechtsprechung als grob fahrlässig angesehen. Wie groß die Mitschuld und damit das Recht des Versicherers ist, die Erstattungsleistung zu kürzen, hängt von den Umständen des Einzelfalls ab. Es gibt mittlerweile zahlreiche Urteile, die für verschiedene Situationen %-Werte der Mitschuld ausgeurteilt haben. Die Urteile gehen so weit, dass bei schweren Verfehlungen das Leistungskürzungsrecht des Versicherers 100% beträgt, der Versicherungsnehmer also trotz Schadensfalles keine Erstattungsleistung erhält. Wohl gemerkt, es gut nur um die grob fahrlässige Mitverursachung, nicht um vorsätzliches Verhalten des Versicherngsnehmers.
Es geht also letztlich darum, ob Sie die 50.000 € in voller Höhe erstattet bekommen oder Ihnen z.B. 50% des Schadens angerechnet werden und Sie nur 25.000 € ersetzt bekommen.
Es gibt schon seit Jahren viele gute Verträge, in denen der Versicherer auf dieses Leistungskürzungsrecht verzichtet, Sie also trotz grob fahrlässigen Mitverschuldens die volle Erstattungsleistung erhalten.
Die Leistungskürzung bei grob fahrlässigem Verhalten findet man noch in Altverträgen (vor 2008), aber leider auch noch häufig in Verträgen aktuelleren Datums.
Wer nun denkt, dass ein solcher Vertrag wesentlich teurer sein muss, der irrt. Aber selbst wenn ein solcher Vertrag 100 € oder mehr im Jahr kosten würde, so würde man für den besseren Versicherungsschutz lieber 100 € mehr ausgeben als im Schadensfall auf ´zig tausend Euro Schaden sitzen zu bleiben.
Das Beispiel verdeutlicht, dass die Verträge überhaupt nicht aufgrund des Beitrags miteinander verglichen werden können. Zuerst kommt immer die Entscheidung über die Frage, was soll ein guter Vertrag leisten. Und unter den guten Verträgen kann man dann nach einem günstigen suchen.
Wir hinterfragen den bestehenden Versicherungsschutz auf Stimmigkeit. Das heißt, wir ermitteln softwaregestützt anhand Ihrer konkreten Gegebenheiten, welche Tarife welcher Hausrat- und Wohngebäudeversicherer für Sie in Frage kommen. Danach wechseln Sie selbst in den neuen Vertrag oder wir nehmen die Umdeckung für Sie vor.